Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien - Basisförderung thermische Solaranlagen
Die Details zum Förderprogramm
Beschreibung
Gefördert werden nur Gebäude, die bereits seit zwei Jahren über ein Heizungssystem verfügen (Gebäudebestand).
1. Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
Gefördert werden thermische Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung im Gebäudebestand mit einer Mindestkollektorfläche von 3 m2 sowie einem Wärmespeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 200 l. Der Zuschuss beträgt 50,- EUR pro angefangenem m2 installierter Bruttokollektorfläche, mind. 500,- EUR. Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Anlagen wird mit 50,- EUR je zusätzlich installiertem und angefangenem m2 Bruttokollektorfläche bezuschusst. Die Bruttokollektorfläche muss mind. um 4 m2 bis max. 40 m2 erweitert werden.
2. Thermische Solaranlagen für sonstige Einsatzzwecke
Gefördert werden thermische Solaranlagen im Gebäudebestand mit einer Bruttokollektorfläche von mind. 9 m2 und einem Pufferspeichervolumen von 40 l/m2 bei Flachkollektoren, bzw. einer Bruttokollektorfläche von mind. 7 m2 und einem Pufferspeichervolumen von 50 l/m2 bei Vakuumkollektoren. Die Solaranlagen werden zu folgenden Zwecken eingesetzt:
- Heizungsunterstützung
- Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- solaren Kühlung
- oder Zuführung von Wärme oder Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz
Der Zuschuss beträgt 140,- EUR pro angefangenem m2 installierter Bruttokollektorfläche, mind. 2.000,- EUR. Die Mindestförderung von 2.000,- EUR gilt nicht für Luftkollektoren. Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Anlagen wird mit 50,- EUR je zusätzlich installiertem und angefangenem m2 Bruttokollektorfläche bezuschusst. Die Bruttokollektorfläche muss mind. um 4 m2 bis max. 40 m2 erweitert werden.
3. Zusatzförderung
Zusätzlich zur Basisförderung können folgende Zusatzförderungen in Anspruch genommen werden.
3.1 Gebäudeeffizienzbonus
Wird die Solaranlage in einem bestehenden Wohngebäude errichtet, welches die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllt, kann ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von max. 50 % der Basisförderung gewährt werden.
3.2 Kombinationsbonus
Für folgende Maßnahmen können zusätzlich 500,- EUR gewährt werden:
- gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe
- Anschluss der Solaranlage an ein Wärmenetz
- Umstellung von einem Nicht-Brennwertkessel auf einen Brennwertkessel (Öl oder Gas). Fördervoraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
3.3 Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage
Der Zuschuss wird gewährt, sofern die bereits geförderte Heizung optimiert oder einen Wärmepumpencheck durchgeführt wird.
- Der Zuschuss für Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage im Gebäudebestand stehen, beträgt 10 % der Kosten, max. 50 % der Basisförderung. Eine Liste der förderfähigen Einzelmaßnahmen erhalten Sie in der Rubrik Zusatzinformationen unter Anhang I der Richtlinie.
- Der Zuschuss für die Optimierung einer bestehenden Solaranlage, deren Inbetriebnahme mind. drei und max. sieben Jahre zurückliegt, beträgt 200,- EUR.
Hier gelangen Sie zum Webportal des BAFA mit weiteren Informationen.
Die förderfähigen Solaranlagen müssen bestimmten Prüfverfahren entsprechen. Ein Liste der förderfähigen Anlagen erhalten Sie unter der Rubrik Zusatzinformationen.
Hier gelangen Sie zum Webportal des BAFA mit weiteren Informationen.
Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt.
Die Kumulation mit den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167), Energieeffizient Bauen (153) ist möglich sofern es sich um eine Einzelmaßnahme handelt.
Hinweise zum Antrag
Der Antrag ist generell für alle Zielgruppen und Maßnahmen vor Beginn der Maßnahme online zu stellen. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter der Rubrik Zusatzinformationen.
Antragstellung zu 3.3 "Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage"
Die Antragstellung für die Förderung der nachträglichen Optimierung einer vom BAFA bereits geförderten Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt online in zwei Schritten. Vor Beginn der Maßnahme muss die Registrierung erfolgen. Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von neun Monaten wird die Verwendungsnachweiserklärung aller relevanten Daten im Online-Portal eingeben und an das BAFA übermittelt.
Originaltitel
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11.03.2015 mit Änderungen vom 29.08.2016 und 14.08.2017
© FIZ Karlsruhe GmbH. BINE Informationsdienst ist ein Service von FIZ Karlsruhe. Stand: 16.02.2019
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