Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien - Holzhackschnitzelheizung
Die Details zum Förderprogramm
Beschreibung
1. Basisförderung
Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 bis 100 kW mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln zur Wärmeerzeugung in Gebäuden, die bereits seit zwei Jahren über ein Heizungssystem verfügen. Die Anlagen müssen über ein Pufferspeichervolumen von 30 l/kW verfügen.
Der Zuschuss beträgt pauschal 3.500,- EUR je Anlage.
Hier gelangen Sie zum Webportal des BAFA mit weiteren Informationen zur Basisförderung.
2. Innovationsförderung
Alternativ zur Basisförderung kann im Rahmen der Innovationsförderung ein Zuschuss für Holzhackschnitzelheizungen mit einer Nennwärmeleistung von max. 100 kW und einen Pufferspeichervolumen von 30 l/kW sowohl im Gebäudebestand als auch in Neubauten gewährt werden.
Hier gelangen Sie zum Webportal des BAFA mit weiteren Informationen im Neubau.
2.1 Brennwertnutzung
Der Zuschuss beträgt im Gebäudebestand:
- 4.500,- EUR je Anlage
- 5.250,- EUR je Anlage mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Volumen von mind. 30 l/kW Nennwärmeleistung
- 750,- EUR für die Nachrüstung
Der Zuschuss beträgt im Neubau für:
- 3.000,- EUR je Anlage
- 3.500,- EUR je Anlage mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Volumen von mind. 30 l/kW Nennwärmeleistung
Hier gelangen Sie zum Webportal des BAFA mit weiteren Informationen zur Brennwertnutzung.
2.2 Anlagen mit Partikelfilter
Der Zuschuss beträgt 5.250,- EUR im Gebäudebestand bzw. 3.500,- EUR in Neubauten. Die Nachrüstung wird mit 750,- EUR bezuschusst.
Hier gelangen Sie zum Webportal des BAFA mit weiteren Informationen zur Partikelabscheidung.
3. Zusatzförderung
Zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung können folgende Zusatzförderungen in Anspruch genommen werden.
3.1 Gebäudeeffizienzbonus
Wird die Holzhackschnitzelheizung in einem bestehenden Wohngebäude errichtet, welches die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllt, kann ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von max. 50 % der Basisförderung gewährt werden.
3.2 Kombinationsbonus
Für folgende Maßnahmen können zusätzlich 500,- EUR gewährt werden:
- gleichzeitige Errichtung einer thermischen Solaranlage oder einer Wärmepumpe
- Anschluss der Holzhackschnitzelheizung an ein Wärmenetz
3.3 Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage
Der Zuschuss wird gewährt, sofern die bereits geförderte Heizung optimiert oder einen Wärmepumpencheck durchgeführt wird.
- Der Zuschuss für Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung im Gebäudebestand stehen, beträgt 10 % der Kosten, max. 50 % der Basisförderung. Eine Liste der förderfähigen Einzelmaßnahmen erhalten Sie in der Rubrik Zusatzinformationen unter Anhang I der Richtlinie.
- Der Zuschuss für die Optimierung einer bestehenden Holzhackschnitzelheizung, deren Inbetriebnahme mind. drei und max. sieben Jahre zurückliegt, beträgt 200,- EUR.
Hier gelangen Sie zum Webportal des BAFA mit weiteren Informationen.
Voraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage.
Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt.
Die Kumulation mit den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167), Energieeffizient Bauen (153) ist möglich sofern es sich um eine Einzelmaßnahme handelt.
Besondere Hinweise
Übersteigt der errechnete Förderbetrag der Basisförderung die Fördersätze der Innovationsförderung kommt dieser zur Anwendung.
Hinweise zum Antrag
Der Antrag ist generell für alle Zielgruppen und Maßnahmen vor Beginn der Maßnahme online zu stellen.
Antragstellung zu 3.3 "Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage"
Die Antragstellung für die Förderung der nachträglichen Optimierung einer vom BAFA bereits geförderten Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt online in zwei Schritten. Vor Beginn der Maßnahme muss die Registrierung erfolgen. Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von neun Monaten wird die Verwendungsnachweiserklärung aller relevanten Daten im Online-Portal eingeben und an das BAFA übermittelt.
Originaltitel
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11.03.2015 mit Änderungen vom 29.08.2016 und 14.08.2017
© FIZ Karlsruhe GmbH. BINE Informationsdienst ist ein Service von FIZ Karlsruhe. Stand: 16.02.2019
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